Um sich neben der Arbeit etwas hinzu zu verdienen, bietet sich ein Nebenjob an. Ein solcher Job lässt sich in den unterschiedlichsten Branchen finden. Die klassischsten Nebenjobs gibt es wohl in der Gastronomie, doch auch für Fachkräfte sind ständig Nebenjobs verfügbar, etwa in der Informatik oder in der Werbebranche. Wer sich aktiv um einen Nebenjob bemüht, findet also durchaus auch sehr lohnenswerte Angebote, mit denen das eigene Einkommen spürbar verbessert werden kann.
Wie viel verdient man bei der Arbeit in einem Nebenjob?
In der Regel handelt es sich bei Nebenjobs auch um sogenannte Minijobs, bei denen nur etwa 10 bis 20 Stunden in der Woche gearbeitet wird. Der Verdienst liegt dabei meist bei 400 Euro, denn bis zu diesem Betrag fallen auf das Gehalt keinerlei Steuern an. Zum 1. Januar 2013 wird dieser Betrag übrigens auf 450 Euro erhöht.
Worauf muss ich achten, wenn ich neben einem Vollzeit Job in einem Nebenjob arbeite?
Wer bereits eine Vollzeitstelle besetzt, kann prinzipiell auch problemlos einen Nebenjob annehmen. Allerdings werden die Einnahmen aus beiden Jobs dann für Steuern und Sozialabgaben zusammengerechnet. Das Gehalt aus dem Nebenjob wird in einem solchen Fall also versteuert. Deshalb sollte man sich vorher überlegen, ob sich die Annahme eines Nebenjobs überhaupt noch lohnt, oder ob die Abgaben zu viel vom Einkommen verzehren. Allerdings wird niemand durch einen Nebenjob weniger verdienen und teilweise kann sich die Arbeit allein durch die zusätzlichen Erfahrungen lohnen, die sich auch im Lebenslauf gut machen.
Kann ich auch als Hartz-IV-Empfänger in einem Job als Nebenjob arbeiten?
Hartz-4-Empfänger dürfen natürlich auch Arbeit in einem Nebenjob annehmen, allerdings wird ein Teil der Einnahmen auf die monatlichen Zahlungen durch den zuständigen Träger angerechnet. Grundsätzlich gibt es dabei einen Freibetrag von 160 Euro, den Hartz-4-Empfänger zusätzlich verdienen dürfen. Alles darüber hinaus wird aber angerechnet und in der Folge von den monatlichen Zahlungen abgezogen. Das ist aber prinzipiell kein Grund, auf einen Nebenjob zu verzichten, denn nicht selten werden Minijobber auch in Teilzeit oder Vollzeit übernommen.
Wird das Einkommen aus der Arbeit in einem Nebenjob auf das Arbeitslosengeld angerechnet?
Empfänger von Arbeitslosengeld können problemlos in einem Nebenjob arbeiten, allerdings gilt es, dabei einige Dinge zu beachten. In jedem Fall müssen Empfänger von Arbeitslosengeld dem Arbeitsmarkt auch mit einem Nebenjob in Vollzeit zur Verfügung stehen, um das volle Arbeitslosengeld zu erhalten. Darüber hinaus gibt es auch hier analog zu Hartz 4 bestimmte Freibeträge, die beachtet werden müssen. Das Einkommen lässt sich mit einer Arbeit durch einen Nebenjob also in jedem Fall aufwerten, allerdings kann es passieren, dass nicht das gesamte durch einen solchen Job erwirtschaftete Einkommen auf dem Konto des Arbeitslosengeldempfängers landet.