Als Minijob wird eine Beschäftigung bezeichnet, die entweder geringfügig bezahlt oder nur kurzfristig, also vorübergehend ausgeübt wird. Die bisher geltende Verdienstgrenze von monatlich vierhundert Euro wird ab Januar 2013 um fünfzig Euro erhöht. Der Minijob kann sowohl eine hauptberufliche geringfügige Beschäftigung als auch ein Zweit- oder Nebenjob sein. Für die
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