Die umgangssprachliche Bezeichnung Job hat sich in den letzten zwei, drei Jahrzehnten mehr und mehr als fester Begriff für eine ernstzunehmende Berufstätigkeit durchgesetzt. In den Jahren der Vollbeschäftigung, als jeder Arbeitsplatz auch eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit bedeutete, war das Jobben mehr eine Nebentätigkeit, um sich buchstäblich ein paar Mark nebenher zu verdienen. Gejobbt wurde in der freien Zeit, also abends und am Wochenende. Mit Einführung der Minijobs als offizieller Begriff auf dem Arbeitsmarkt ging zeitgleich der drastische Rückgang an vertraglichen Arbeitsplätzen einher. Offizielle Namen wie Jobcenter oder Minijob-Zentrale sind heutzutage gesetzlich festgeschrieben. Mittlerweile ist der US-amerikanische Begriff Job Bestandteil des deutschen Sprachgebrauchs geworden. Ob Arbeit, Job, Nebenjob oder Minijob; in allen Fällen handelt es sich um eine Berufstätigkeit; von einer Ganztagsbeschäftigung bis hin zur stundenweisen Aushilfe.
Der Charakter von Arbeit, Job, Nebenjob oder anderer Tätigkeit
In der heutigen Wirtschaftssituation ist auch in Deutschland jeder auf der Suche nach Arbeit. Je nach Aus- und Vorbildung, Wissen sowie Berufserfahrung kann das eine Selbständigkeit sein, beispielsweise als Einzelunternehmer. Eine Alternative dazu ist der umgangssprachliche Ganz- oder Halbtagsjob. Die Arbeitgeber sind bestrebt, die Personalkosten für ihre Mitarbeiter so gering wie möglich zu halten. Dazu zählt unter anderem die Einsparung des etwa zwanzigprozentigen Arbeitgeberanteils an der Sozialversicherung. Eine sozialversicherungspflichtige Ganztagsstelle wird in zwei oder drei Minijobs beziehungsweise Nebenjobs aufgeteilt.
Auf diese Weise haben mehrere Personen einen Job, aber bei keiner von ihnen reicht das Einkommen als Hauptverdiener für den Lebensunterhalt. Also muss nach weiteren Jobs gesucht werden. Da die Einkommensgrenze für Minijobs auf zurzeit vierhundert, zukünftig vierhundertfünfzig Euro monatlich begrenzt ist, muss nach Alternativen gesucht werden, um ein höheres Einkommen zu generieren. Wer eine sozialversicherungspflichtige Halbtagstätigkeit ausübt, kann mit einem Minijob als Nebenjob sein Monatseinkommen steigern. Und wer mehrere Jobs benötigt, um seinen finanziellen Lebensunterhalt zu sichern, dem bleibt fast nur der Weg in die eigene Selbständigkeit. Hier kann jeder Auftrag als ein Job bezeichnet werden. Mit einem Nebenjob als Selbständigkeit, oder auch umgekehrt formuliert lässt sich das Einkommen deutlich steigern.
Arbeit, Job, Nebenjob – Richtig versichern und ans Alter denken
Ganz unabhängig davon, auf welcher rechtlichen Grundlage letztendlich die monatlichen Einnahmen erzielt werden, muss sich der Betroffene ausreichend versichern. Kranken- und Pflegeversicherung sind seit einigen Jahren Pflichtversicherungen. Ob sozialversicherungspflichtiger Job, ob Nebenjob oder Selbständigkeit, eine Altersvorsorge als gesetzliche oder private Rente ist unabdingbar notwendig. Wenn nicht mehr gearbeitet oder gejobbt werden kann, muss das fehlende Einkommen ausgeglichen werden. Das geht nur durch eine eigene Vorsorge, wenn öffentliche Transferleistungen wie die Grundsicherung keine Alternative im Alter sein sollen.
Arbeit, Job, Nebenjob – Heutzutage ist es nicht immer leicht, den richtigen Weg zu finden, um den Alltag zu finanzieren und gleichzeitig den Lebensabend finanziell zu sichern.