Arbeiten, arbeiten, arbeiten

Die meisten Menschen können sich den Luxus einer einzigen Arbeitsstelle finanziell gar nicht mehr erlauben. Neben dem normalen Job haben sie meist auch noch einen Nebenjob, der ihnen das nötige Auskommen verschafft. Die Arbeit kann man sich heutzutage oft nicht mehr heraussuchen, sondern man nimmt, was man kriegen kann. Aufgrund der schwierigen Lage auf dem Arbeitsmarkt sitzen die Arbeitgeber am längeren Hebel.

Verschiedene Modelle Jobs zu kombinieren

Es gibt unzählige Möglichkeiten, zwei oder auch drei Arbeitsstellen zu kombinieren. Die klassische Variante besteht dabei aus einer Haupttätigkeit und einen sogenannten Minijob. Dieser Minijob bietet einige Vorteile, denn das Geld fließt dem Arbeitnehmer steuerfrei zu. Der Gesetzgeber hat den Minijobbern aber auch ein Hintertürchen offen gelassen. Auf Wunsch seines Angestellten muss der Arbeitgeber nämlich Rentenbeiträge abführen. Diese minimalen Beiträge wirken sich allerdings auf den späteren Rentenbezug kaum aus.

Minijobber haben Urlaubsanspruch

Zumindest auf dem Papier haben auch Minijobber Urlaubsansprüche. Ob sie diesen Urlaub aber tatsächlich auch bezahlt bekommen, hängt ganz vom Arbeitgeber ab. Wer einen angenehmen Nebenjob gefunden hat, wird kaum riskieren, sich mit dem Arbeitgeber wegen Urlaubsansprüchen anzulegen. Enden solche Arbeitsverhältnisse allerdings vor dem Arbeitsgericht, bekommen die Arbeitnehmer meist Entschädigungszahlungen zugebilligt.

Job und Freiberuflichkeit

Es gibt mehr Freiberufler in Deutschland, als man zunächst vermuten möchte. Viele kreative Menschen verdienen sich aber auf die eine oder andere Art ein paar Euro dazu. Im Gegensatz zu dem Geld, das man mit dem Minijob verdienen kann, müssen diese Einkünfte allerdings bei der Steuererklärung angegeben werden. Viele Künstler beispielsweise sind in einem Hauptberuf tätig und gehen ihren Talenten in der Freizeit nach. Bis zu einem gewissen Betrag sieht das Finanzamt diese Einkünfte als Hobby an, größere Verdienste wirken sich allerdings bei der Einkommenssteuererklärung aus.

Job und Unternehmer

Auch diese Variante wird immer beliebter, denn die sogenannten Kleinunternehmer sind auf dem Vormarsch. Neben ihres Jobs betreiben sie ein kleines Gewerbe, für das sie bis zu einer jährlichen Obergrenze keine Umsatzsteuer ausweisen müssen. Kleinunternehmer haben sich zu diesem Schritt meist entschlossen, weil ihr junges Geschäft noch nicht genügend Ertrag abwirft oder weil sie auf die gesetzliche Sozialversicherung nicht verzichten möchten. Auch sie haben einiges zu beachten wie zum Beispiel Angaben bei der Krankenkasse über Einnahmen zu machen.

Zuviel Arbeit kann krank machen

Das Burnout-Syndrom ist eine der Hauptursachen für den Krankenstand in Deutschland geworden. Und dabei betrifft es beileibe nicht nur Menschen mit Job und Nebenjob. Immer mehr Arbeitnehmer erkranken aufgrund der zu hohen Anforderungen oder eine nicht zu bewältigenden Arbeitspensums an dieser psychischen Krankheit. Hier ist der Gesetzgeber gefragt, Richtlinien zu schaffen, welche die zu bewältigenden Arbeitspensen begrenzen.