Jobsuche Minijob als Ergänzung zum monatlichen Einkommen

Der Minijob ist ein Begriff aus dem Sozialversicherungsrecht. Minijob bedeutet ein monatliches Arbeitseinkommen bis zur Höhe von vierhundertfünfzig Euro. In diesem Falle ist das Arbeitseinkommen mit Ausnahme des Rentenversicherungsbeitrages sozialversicherungsfrei. Von der Rentenversicherungszahlung kann sich der Minijobber auf Antrag befreien lassen. Heutzutage werden Minijobs in nahezu jeder Lebenssituation ausgeübt. Sei es als Haupt-, als Neben- oder als Zusatzerwerb. Trotzdem ist die Jobsuche Minijob für die Betroffenen nicht immer ganz einfach.

Örtliche oder regionale Jobsuche Minijob

Minijobs werden in der heutigen Zeit ebenso ausgeschrieben wie sozialversicherungspflichtige Ganz- oder Halbtagsstellen. Für Minijobs in der Raumpflege, im Büro, in der Hotelerie oder in der Gastronomie beispielsweise schalten die Arbeitgeber Inserate in der örtlichen oder lokalen Tagespresse. Oft wird mit dem einfachen Aushang an der Eingangstür oder im Schaufenster auf eine vakante Minijobstelle hingewiesen. Mit einem Minijob verbindet der Jobanbieter vielfach auch die Absicht, möglichst wenig Geld und Zeit in die Personalsuche zu investieren. Die Terminabsprache erfolgt formlos per Telefon. Bewerbungsunterlagen können zum kurzgehaltenen Vorstellungsgespräch mitgebracht werden. Die Wege für den Minijobber sind buchstäblich kurz. Die Arbeitsstelle soll möglichst verkehrsgünstig und nahe zum Wohnsitz hin gelegen sein. Der finanzielle Aufwand für An- und Abfahrt für Benzin oder Fahrkarte im Nahverkehr muss überschaubar bis gering sein. Auf der anderen Seite werden je nach Region aber auch Minijobs von den Jobcentern der Agentur für Arbeit angeboten und vermittelt.

Jobportale im Internet als Möglichkeit für die Jobsuche Minijob

Für einen Minijob im eigenen Home Office bietet sich eher die Jobsuche im Internet an. Dabei handelt es sich vielfach um Jobangebote, die alternativ auch als Selbstständigkeit möglich sind. In diesen Fällen wird mit dem Begriff Minijob ausgedrückt, dass es sich um einen stundenweisen Zusatzverdienst im niedrigen dreistelligen Eurobereich handelt. Ob es dann tatsächlich ein Minijob ist, zeigt sich oftmals erst bei der Vertragsunterzeichnung. Dann muss der Jobsuchende erklären, ob er außer diesem Minijobangebot noch weitere Minijobs ausübt und wenn ja, bei wem und mit welchem Verdienst. Umgekehrt muss ihn der Arbeitgeber bei der Minijobzentrale anmelden und die fälligen Umlagen bezahlen. Bei der Jobsuche Minijob im Internet sollte diese Situation besonders beachtet werden.

Die Jobsuche Minijob selbst initiieren

Wer einen Minijob sucht, sollte auch selbst aktiv werden. Ein Kleininserat in der Wochenendausgabe der Lokalzeitung kostet etwa zehn Euro. Diese Rubriken werden erfahrungsgemäß von Jobanbietern gelesen, die auf kurzem Wege oder saisonal einen Minijob vergeben. Je nachdem, wie die ersten Tage oder Wochen der Probezeit verlaufen, kann sich daraus ein dauerhafter Minijob mit einem regelmäßigen Einkommen ergeben. Wer die Jobsuche Minijob zweigleisig gestaltet, erhöht auf jeden Fall seine Chance auf schnellen Erfolg.