Seit Beginn des Jahres 2013 wird die Jobsuche nach einem Minijob noch interessanter als zuvor. Das gilt für Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen. Durch die Anhebung der Verdienstgrenze um fünfzig Euro auf vierhundertfünfzig Euro erhöhen sich aus Sicht des Unternehmers die Mannstunden, die er auf dieselbe Zahl an Mitarbeitern verteilen kann.
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Jobsuche Minijob als Ergänzung zum monatlichen Einkommen
Der Minijob ist ein Begriff aus dem Sozialversicherungsrecht. Minijob bedeutet ein monatliches Arbeitseinkommen bis zur Höhe von vierhundertfünfzig Euro. In diesem Falle ist das Arbeitseinkommen mit Ausnahme des Rentenversicherungsbeitrages sozialversicherungsfrei. Von der Rentenversicherungszahlung kann sich der Minijobber auf Antrag befreien lassen. Heutzutage werden Minijobs in nahezu jeder Lebenssituation ausgeübt. Sei
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