Der Minijob ist ein Begriff aus dem Sozialversicherungsrecht. Minijob bedeutet ein monatliches Arbeitseinkommen bis zur Höhe von vierhundertfünfzig Euro. In diesem Falle ist das Arbeitseinkommen mit Ausnahme des Rentenversicherungsbeitrages sozialversicherungsfrei. Von der Rentenversicherungszahlung kann sich der Minijobber auf Antrag befreien lassen. Heutzutage werden Minijobs in nahezu jeder Lebenssituation ausgeübt. Sei
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